Ausschüsse des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat hat gemäß § 13 Absatz 4 Radio-Bremen-Gesetz in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrats folgende Ausschüsse gebildet: den Finanz- und Organisationsausschuss, den Programmausschuss und den Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien.

Der Rundfunkrat entscheidet über die Mitgliedschaft in den Ausschüssen für die Dauer seiner Amtsperiode. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

Programmausschuss

Die Mitgliedschaft im Programmausschuss erfolgt durch persönliche Entscheidung des jeweiligen Rundfunkratsmitgliedes bzw. des stellvertretenden Rundfunkratsmitgliedes. Der Programmausschuss befasst sich im Sinne der §§ 3 und 4 Radio-Bremen-Gesetz mit allen inhaltlichen Angeboten (Hörfunk, Fernsehen, Telemedien) der Anstalt, der ARD sowie der Gemeinschaftsangebote. Er gibt Stellungnahmen zu bestimmten Sendungen nach deren Ausstrahlung bzw. Verbreitung ab und behandelt Programmbeschwerden gemäß § 26 Radio-Bremen-Gesetz. Der Programmausschuss lässt sich zur Erfüllung seiner Aufgaben in regelmäßigen Abständen über die programmlichen Vorhaben der Bereiche Hörfunk, Fernsehen und Telemedien informieren.


Finanz- und Organisationsausschuss

Der Ausschuss Finanzen und Organisation besteht aus neun gewählten ordentlichen Mitgliedern des Rundfunkrats. Er ist insbesondere für die Vorbereitung der Entwürfe des Wirtschaftsplanes und der Jahresrechnung zuständig. Er berät den Rundfunkrat darüber hinaus in allen wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten.


Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien

Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien erfolgt durch persönliche Entscheidung des jeweiligen Rundfunkratsmitgliedes beziehungsweise stellvertretenden Rundfunkratsmitgliedes. Der Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Telemedien und befasst sich mit verfahrensrechtlichen Fragen, insbesondere mit Dreistufentest-Verfahren. Er beschäftigt sich mit allen technischen, rechtlichen, finanziellen und politischen Entwicklungen im Medienbereich, der Gestaltung der Telemedienangebote der Anstalt, der ARD und der Gemeinschaftsangebote. Der Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien gibt Stellungnahmen zu bestimmten Entwicklungen gegenüber dem Rundfunkrat ab. Er behandelt Beschwerden über Bescheide der Intendantin/des Intendanten zu Einsprüchen gegen die Gestaltung der Telemedienangebote.


Nichtständiger Ausschuss "Qualitätsrichtlinien"

Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 seiner Geschäftsordnung einen nichtständigen Ausschuss "Qualitätsrichtlinien" (nAQua) gegründet. Der Ausschuss erhält den Auftrag, die Beschlussfassung des Rundfunkrats über die im 3. MÄStV enthaltenen Richtlinien nach § 31 Abs. 4 des 3. MStV n.F. (neue Fassung) vorzubereiten sowie sich an den damit verbundenen Abstimmungen in der ARD zu beteiligen. Außerdem hat der nichtständige Ausschuss "Qualitätsrichtlinien" die Aufgabe, die Anpassung der Gemeinschaftsrichtlinien auf die Angebote von Radio Bremen vorzubereiten, da zu erwarten ist, dass auch das Radio Bremen-Gesetz in diesem Sinne angepasst werden wird.


Weitere Informationen


Ausschüsse bis 25. Juni 2020