Webchannel und radiobremen.de

Die rechtsaufsichtliche Prüfung des Telemedienkonzepts www.radiobremen.de und des Konzepts für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme ist abgeschlossen.

Beschriftete Aktenordner nebeneinander in einem Regal
Bild: Imago/Radio Bremen | Zwei/Angerer

Telemedienkonzepte veröffentlicht

Die Rechtsaufsicht hatte keine Beanstandungen und erklärte ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung im Amtsblatt. Die Konzepte sind im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 82 vom 31. August 2010 veröffentlicht. Radio Bremen verfügt damit über eine verlässliche Rechtsgrundlage für seine Online-Angebote.


Telemedienkonzepte genehmigt

Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben am 3. Juni 2010 dem "Telemedienkonzept Radio Bremen" für das Internetangebot www.radiobremen.de sowie dem "Konzept für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme (so genannte Webchannel) von Radio Bremen" zugestimmt.


Gutachter bestellt

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat durch seinen Dreistufentest-Ausschuss die Firma aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG, Hannover, für die Erstellung der Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebotes "radiobremen.de" und des Webchannelangebotes von Radio Bremen bestellt. Die Gutachten sollen dem Rundfunkrat von Radio Bremen bis zum 18. September 2009 vorliegen.


Aufforderung zur Stellungnahme

Der Rundfunkrat hat interessierte Dritte aufgefordert, zu dem vorgelegten Telemedienangebot von Radio Bremen "radiobremen.de" sowie dem Angebot von ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogrammen (Webchannel) bis zum 29. Juli 2009 Stellung zu nehmen. Nähere Informationen können der nachfolgenden Seite entnommen werden:


Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen Interessenbekundungsverfahren

Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen der o.g. Angebote wird der Rundfunkrat von Radio Bremen gutachterliche Beratung hinzuziehen. Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen führt der Rundfunkrat von Radio Bremen derzeit Interessenbekundungsverfahren durch. Der Rundfunkrat von Radio Bremen wird den Namen des Gutachters / der Gutachter unverzüglich nach deren Beauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen. Interessierten Unternehmen, Instituten und Freiberuflern stehen genauere Informationen nachfolgend zum Download zur Verfügung.


Angebotsbeschreibung

Der Rundfunkrat von Radio Bremen führt das Prüfverfahren für das Telemedienangebot von Radio Bremen "radiobremen.de" sowie für das Angebot von ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogrammen (so genannte Webchannel) von Radio Bremen durch. Er hat am 3. Juni 2009 Beschreibungen der Angebote von Radio Bremen veröffentlicht.