Grundlagen des Dreistufentestverfahrens

Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtete die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, neue oder veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem so genannten Dreistufentest, zu unterziehen. Die entsprechenden Regelungen finden sich nunmehr im Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag mit Wirkung vom 7. November 2020 abgelöst hat.

Treppe mit den Ziffern Eins, Zwei und Drei
Bild: Radio Bremen

Inhalt des Verfahrens

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat hierbei zu prüfen,

  • inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht (1. Stufe), .
  • in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt (2. Stufe), .
  • welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist (3. Stufe)..

Die Durchführung des Dreistufentests erfolgt in folgenden Verfahrensschritten:

1 Ausarbeitung einer Angebotsbeschreibung

Zunächst erarbeitet die Intendantin/der Intendant eine Beschreibung des Telemedienangebots, für das der Dreistufentest durchgeführt werden soll. Diese Beschreibung übermittelt er dem Rundfunkrat und sie wird auf den Internetseiten von Radio Bremen veröffentlicht. Ferner stellt er dem Rundfunkrat gegenüber dar, inwiefern das Angebot den oben genannten drei Stufen entspricht.

2 Gelegenheit zur Stellungnahme

Nach dieser Veröffentlichung haben interessierte Dritte (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände) während einer Frist von mindestens sechs Wochen die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

3 Einholung von Gutachten

Um die marktlichen Auswirkungen des Angebots abschätzen zu können, muss der Rundfunkrat ein externes Gutachten in Auftrag geben. Neben diesem verpflichtenden Gutachten steht es ihm frei, zur Bewertung anderer Fragen ebenfalls externen Sachverstand einzuholen.

4 Beratung des Rundfunkrats

Auf Grundlage der Angebotsbeschreibung, der Stellungnahmen Dritter und den Gutachten trifft der Rundfunkrat seine Entscheidung, ob das Angebot den drei Stufen entspricht und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist. Dabei hat er alle relevanten Belange zu berücksichtigen und abzuwägen. Die Entscheidung trifft der Rundfunkrat mit qualifizierter Mehrheit.

5 Veröffentlichung und Rechtsaufsicht

Nach dem Beschluss des Rundfunkrats übermittelt die Intendantin/der Intendant die Verfahrensunterlagen zur rechtsaufsichtlichen Prüfung an die Senatskanzlei. Außerdem werden die Angebotsbeschreibung, die eingeholten Gutachten und der Beschluss des Rundfunkrats auf den Internetseiten von Radio Bremen veröffentlicht. Nach Abschluss der Prüfung durch die Rechtsaufsicht wird die Angebotsbeschreibung darüber hinaus auch im amtlichen Verkündungsblatt von Bremen veröffentlicht.


AG Dreistufentest

Der Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien hat am 6. Mai 2021 zur Vorbereitung eines Dreistufentests gemäß § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rundfunkrats die "AG Dreistufentest" gebildet. Ihr gehören kraft Amtes das vorsitzführende Mitglied des Rundfunkrats und seine Stellvertretung sowie das vorsitzführende Mitglied des Verwaltungsrats an.

Es besteht ein aktueller Bedarf, da zum einen die ARD in ihrer Digitalstrategie festgelegt hat, fünf ihrer Online-Angebote ("Big Five") auszubauen. Daneben stammen die Telemedienkonzepte der einzelnen Rundfunkanstalten teilweise noch aus dem Jahr 2009 und bilden die tatsächlichen und digitalen Gegebenheiten nicht mehr vollständig ab. Um sie zeitgemäß und zukunftssicher anzupassen, bedarf es entsprechender Dreistufentest-Verfahren.

In einem Dreistufentest-Verfahren prüft das zuständige Gremium der Rundfunkanstalt, ob das veränderte oder neue Online-Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprecht (Stufe 1), in welchem Umfang es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt (Stufe 2) und welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich ist (Stufe 3).

Die AG Dreistufentest hat sich am 5. Juli 2021 konstituiert.

Mitglieder

  • Dr. Klaus Sondergeld (AG-Vorsitzender).
  • Simon Zeimke (stellvertretender AG-Vorsitzender).
  • Ellen-Anna Best.
  • Christine Bornkeßel.
  • Pierre Demirel.
  • Ute Golasowski.
  • Michael Horn.
  • Thomas Joppig.
  • Bernd Panzer.
  • Prof. Dr. Thomas von der Vring.

Abgeschlossene Dreistufentestverfahren und Telemedienkonzepte von Radio Bremen